Für wen ist die 4. Impfung vorgesehen?
Aktuell der 2. Booster oder die 4. Impfung für folgende Personengruppen freigeben:
nach 3 Monaten (90 Tage):
- Menschen ab dem Alter von 70 Jahren
- Bewohnerinnen und Bewohner sowie Betreute in Einrichtungen der Pflege sowie für Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
- Menschen mit Immundefizienz ab dem Alter von 5 Jahren (Nachweispflicht)
nach 6 Monaten (180 Tage):
Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen (Nachweispflicht)